Regalinspektionen - DIN EN 15635
- Laut der BGR 234 unterliegen Lagereinrichtungen/Regale der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
- Der § 10 der BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber zur regelmäßigen Kontrolle und systematischen Inspektion der Lagereinrichtungen/Regale mindestens alle 12 Monate durch eine befugte Person.
- Die DIN 15635 legt den Umfang und Ablauf der Kontrollen von der Lagereinrichtungen/Regle fest.
Durch unser Angebot erhöhen wir Ihre Betriebssicherheit im Unternehmen, minimieren Risiken durch beschädigte oder defekte Lagereinrichtungen und helfen teure Reparaturkosten rechtzeitig abzuwenden.
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